Bayern nimmt Kinder ins Visier
Nachdem nun auch Mecklenburg-Vorpommern dem Verfassungsschutz erlaubt, schon 14-Jährige datenmäßig zu erfassen, ist Bayern das einzige Bundesland, das von dieser Regelung abweicht. Allerdings nicht durch eine andere Altersgrenze, sondern durch den völligen Verzicht auf eine solche. Auch Jüngere, etwa Zwölf- oder Zehnjährige, darf der Geheimdienst dort ins Visier nehmen. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ist vom Einsatz seiner Schlapphüte im Umfeld von Kindern offenbar sehr überzeugt. Tönte er doch im Sommer 2017, die Islamismuskeule schwingend: »Ich rate dringend dazu, die Altersgrenze für die Überwachung durch den Verfassungsschutz in ganz Deutschland fallen zu lassen.« In Nordrhein-Westfalen ist diese Empfehlung auf fruchtbaren Boden gefallen: Dort sympathisiert Innenminister Herbert Reul (CDU) mit dem Vorschlag aus München. haju
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