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  • Menschenrechtsanwalt Rolf Gössner

NRW-Polizeigesetz führt in »autoritären Sicherheitsstaat«

Rechtsanwalt kritisiert geplanten Einsatz von Überwachungssoftware »weit im Vorfeld möglicher Straftaten«

  • Lesedauer: 2 Min.

Minden. Der Rechtsanwalt und Menschenrechts-Aktivist Rolf Gössner hat das geplante neue Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen scharf kritisiert. Mit ihrem Gesetzentwurf beschreite die schwarz-gelbe Landesregierung den Weg in Richtung eines »präventiv-autoritären Sicherheitsstaates«, sagte Gössner am Dienstagabend in Minden. Insbesondere die vorgesehenen neuen polizeilichen Überwachungsbefugnisse bedeuteten tiefe Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte auch von Unbeteiligten.

Die NRW-Polizei soll den Angaben zufolge künftig Spionageprogramme, sogenannte Staatstrojaner, über Sicherheitslücken auf Computer, Tablets oder Smartphones einschleusen dürfen. »Und zwar weit im Vorfeld möglicher Straftaten«, sagte der Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte. Diese Quellen-Telekommunikationsüberwachung von Chats, Mails oder Messengerdiensten werde zwar auf drei Monate befristet, könne aber immer wieder verlängert werden.

Weil die Polizei für die Platzierung der »Staatstrojaner« Sicherheitslecks benötige, müssten diese mutwillig aufrechterhalten werden: »Das öffnet Missbrauch und Cyberattacken auch durch Kriminelle Tür und Tor«, sagte der Jurist.

Der den Maßnahmen zugrundeliegende Rechtsbegriff einer drohenden terroristischen Gefahr sei »schwammig formuliert«. Grundrechte würden durch neue Polizeigesetze von Bund und Ländern zunehmend eingeschränkt, um vermeintlich mehr Sicherheit zu erhalten, kritisierte Gössner.

Das geplante NRW-Polizeigesetz wurde im April in erster Lesung im Düsseldorfer Landtag beraten. Der Entwurf löste Kritik mehrerer Verfassungsrechtler und vieler gesellschaftlicher Gruppen aus. Im Juli demonstrierten mehr als 10.000 Menschen in Düsseldorf gegen das Gesetz, das voraussichtlich im Herbst beschlossen werden soll. epd/nd

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