Abgeschobener Gefährder scheitert mit Beschwerde

  • Lesedauer: 1 Min.

Straßburg. Der nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche Gefährder Haikel S. ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Beschwerde gegen Deutschland gescheitert. Die Straßburger Richter wiesen seinen Antrag am Donnerstag als unzulässig zurück. Der von Sicherheitsbehörden als Islamist eingestufte S. war nach juristischem Tauziehen im Mai aus Hessen nach Tunesien abgeschoben worden. Er hatte geltend gemacht, dass ihm in seinem Heimatland die Todesstrafe drohe. Diese Gefahr sah das Gericht jedoch nicht. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal