Abgeschobener Gefährder scheitert mit Beschwerde
Straßburg. Der nach Tunesien abgeschobene mutmaßliche Gefährder Haikel S. ist vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Beschwerde gegen Deutschland gescheitert. Die Straßburger Richter wiesen seinen Antrag am Donnerstag als unzulässig zurück. Der von Sicherheitsbehörden als Islamist eingestufte S. war nach juristischem Tauziehen im Mai aus Hessen nach Tunesien abgeschoben worden. Er hatte geltend gemacht, dass ihm in seinem Heimatland die Todesstrafe drohe. Diese Gefahr sah das Gericht jedoch nicht. dpa/nd
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