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Bremens lange Mängelliste

Behindertenbeauftragter drängt Senat und Wirtschaft

  • Cäcilie Bachmann
  • Lesedauer: 2 Min.

Nach seiner Wiederwahl vor Jahren hatte Bremens Landesbehindertenbeauftragter Joachim Steinbrück davon gesprochen, noch eine »Handbreit Optimismus unter der Tischvorlage« zu haben. Inzwischen scheint ihm aber allmählich die Geduld auszugehen. Eine Zwischenbilanz zu bisherigen Erfolgen beendete er jüngst mit der Mahnung, die positiven Ansätze weiterzuentwickeln und die »Entstehung neuer Barrieren und ausgrenzender Strukturen« zu verhindern.

Dabei orientiert sich Steinbrück an der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen, für deren Umsetzung und die Schaffung wirksamer, gleichberechtigter und selbstbestimmter Teilhabe Behinderter es aus seiner Sicht in Bremen noch vieles zu tun gibt.

Laut Landesbehindertenbeauftragtem leben von den rund 700 000 Bürgern des Bundeslandes Freie Hansestadt Bremen, das aus den Städten Bremen und Bremerhaven besteht, rund 100 000 mit einer anerkannten Behinderung. Also fast ein Siebtel der Bevölkerung. Etwa die Hälfte dieser Gruppe sei schwerbehindert, erklärt Steinbrück.

Die Zahlen machen deutlich, dass Menschen mit Behinderungen in Bremen nicht etwa eine Randgruppe sind - und das Übergehen ihrer Bedürfnisse wohl ein gesellschaftlicher Skandal genannt werden müsste. Doch Steinbrücks Liste der Felder mit dringendem Handlungsbedarf ist lang. Da wären zum Beispiel bauliche Barrieren im öffentlichen Verkehrsraum und in öffentlichen Gebäuden sowie zu wenig Wohnangebote für selbstbestimmtes Leben in den Quartieren für Menschen mit Behinderung sowie Ältere. Auch die Inklusion im Erziehungs- und Bildungssystem sowie im Ausbildungs- und Berufsleben sieht Steinbrück auf einem nicht zufriedenstellenden Entwicklungsstand.

Nachvollziehbar ist die Ungeduld des Landesbehindertenbeauftragten auch angesichts so mancher Mogelpackung. Da ist zum Beispiel eine in der Stadt Bremen von der Wohnungswirtschaft, dem Senator für Umwelt, Bau und Verkehr und Steinbrück initiierte Umfrage unter Rollstuhlnutzern zur Wohnbedarfsermittlung. Es geht darum, deren Kompetenz zu nutzen, um das Angebot an rollstuhlgerechten Wohnungen, sogenannten R-Wohnungen, zu verbessern. Um die Kampagne bekannt und interessant zu machen, wird auch mit bunten Karten gearbeitet, die die Zielgruppe zum Mitmachen anregen sollen. Doch gleichzeitig betont man, dass diese Umfrage nicht mit einem Versprechen verbunden sei, die Ergebnisse auch zeitnah umzusetzen.

Und es gibt weitere vergleichbare Felder. Ein Beispiel, wie Inklusionsumsetzung auch Menschen ausschließen kann, ist die bisherige Bremer Praxis, Gesundheitsförderung für Personen mit kognitiver Beeinträchtigung lediglich in Werkstätten für behinderte Menschen als betriebliche Gesundheitsförderung anzubieten. Hier sieht Steinbrück es als dringend geboten, den Kreis derer, denen Gesundheitsförderung zuteil wird, in Bremen auf alle Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung auszuweiten.

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