Rot-Rot-Grün lehnt Video-Volksbegehren ab

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Der Senat lehnt das von einer Initiative angestrengte Volksbegehren für mehr Videoüberwachung ab. Das Vorhaben sei »rechtlich unzulässig und politisch verfehlt«, erklärte Innensenator Andreas Geisel (SPD) am Dienstag nach der Senatssitzung. Die mangelnde Eingrenzung möglicher Einsatzorte für Videoüberwachung hätte aus Sicht des Senats einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Menschen zur Folge. Das Volksbegehren werde daher nun dem Verfassungsgerichtshof zur endgültigen Entscheidung über die Zulässigkeit vorgelegt. dpa/nd

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