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Grenzpolizei in Bayern rechtswidrig

CSU-Landesminister widerspricht juristischem Gutachten

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Die Schaffung der neuen Bayerischen Grenzpolizei ist grundgesetzwidrig. Diese Auffassung vertreten zwei Rechtswissenschaftler in einem Gutachten. Sie verfassten ihre Stellungnahme im Auftrag der Grünen-Bundestagsfraktion, die sie am Montag auf ihrer Webseite veröffentlichte. Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt forderte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in einem Brief auf, umgehend die Zusammenarbeit der Bundespolizei mit der Landesbehörde des Freistaats zu beenden.

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums wollte sich nicht zum Inhalt der Stellungnahme äußern, betonte am Montag aber, die Kooperation der Bundespolizei mit Bayern sei »nach unserer Auffassung« rechtskonform. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) widersprach den Gutachtern. Die »unmittelbaren Kontrollen unserer bayerischen Polizisten an der Grenze zu Österreich« seien »verfassungs- und europarechtlich einwandfrei«, sagte er am Montag in München. dpa/nd Seite 4

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