- Politik
- Verdachts des Meineids
Ex-AfD-Chefin Petry muss vor Gericht
Frühere Parteivorsitzende soll vor dem sächsischen Wahlprüfungsausschusses falsche Angaben gemacht haben
Dresden. Die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry muss sich wegen des Verdachts des Meineids vor Gericht verantworten. Das Landgericht Dresden ließ die Anklage gegen Petry zu, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der Prozess soll im kommenden Jahr beginnen. Petry wird vorgeworfen, in einer Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des sächsischen Landtags im November 2015 in einer Zeugenaussage unter Eid falsch ausgesagt zu haben. Der Beschluss sei bereits am 8. Oktober gefallen. Die Anklage stammt vom 20. September 2017.
Der Ausschuss befasste sich damals mit der Gewährung von Darlehen durch AfD-Landtagskandidaten an die Partei. Damit sollte der Landtagswahlkampf 2014 unterstützt werden.
Petry soll damals gesagt haben, dass die Kandidaten nach einer erfolgreichen Landtagswahl hätten entscheiden können, ob die Darlehen zurückgezahlt oder in eine Spende umgewandelt werden. Ihre Angaben sollen aber dem Darlehensvertrag widersprechen - nach diesem sollte ein Landtagskandidat für den Fall seiner Wahl auf die Rückzahlung verzichten. Der sächsische Landtag in Dresden hatte die Immunität von Frauke Petry zur Erhebung der öffentlichen Klage aufgehoben.
Petry hatte bei der Bundestagswahl ein Direktmandat für die AfD gewonnen. Am Tag nach der Wahl gab sie aber bekannt, nicht der Bundestagsfraktion der AfD angehören zu wollen. Wenige Tage später trat sie ganz aus der AfD aus. Petry sitzt auch im sächsischen Landtag, wo sie mit mehreren ehemaligen AfD-Abgeordneten als sogenannte Blaue Gruppe auftritt. Agenturen/nd
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