Mainz muss Fahrverbote für Diesel vorbereiten
Mainz. Die Stadt Mainz muss Diesel-Fahrverbote vorbereiten. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts am Mittwoch hervor. Die Kommune müsse Verbote in einen neuen Luftreinhalteplan zum 1. April kommenden Jahres einarbeiten. Kommen müssten die Verbote spätestens zum 1. September 2019 - aber nur wenn der Grenzwert für Stickstoffdioxid im Mittel der ersten sechs Monate 2019 nicht eingehalten werde. Ob es für einzelne Straßen nötig sei oder eine Zone, ließ das Gericht offen. Andernorts hatte es schon vergleichbare Entscheidungen gegeben, teilweise wurden Fahrverbote explizit angeordnet, mal für ganze Zonen, mal für einzelne Straßenabschnitte. dpa/nd
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