»Fortführung der Vertuschung«

Die Generalstaatsanwaltschaft in Sachsen-Anhalt hat beschlossen: Es gibt keine neuen Ermittlungen zu Feuertod von Oury Jalloh

  • Lesedauer: 2 Min.

Naumburg. Die Ermittlungen zum Feuertod eines Asylbewerbers in einer Polizeizelle in Sachsen-Anhalt werden nicht wieder aufgenommen. Die Generalstaatsanwaltschaft habe die Beschwerde der Hinterbliebenen von Oury Jalloh gegen die Einstellung des Verfahrens als unbegründet zurückgewiesen, teilte die Behörde in Naumburg am Donnerstag mit. Ein Tatverdacht gegen Polizisten des Reviers Dessau oder andere Personen bestehe nicht.

Wie genau es am 7. Januar 2005 zum Tod des Asylbewerbers aus Sierra Leone kam, ist auch in zwei Landgerichtsprozessen nicht geklärt worden. Die Staatsanwaltschaft Halle hatte die Ermittlungen im Oktober beendet, weil sie keine weitere Aufklärung erwartete. Die Generalstaatsanwaltschaft sollte das überprüfen.

Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad erklärte in einer Mitteilung, es sei nach der Prüfung der Akten nicht auszuschließen, dass Jalloh die Matratze, auf der er gefesselt gelegen habe, selbst entzündet habe. Es lasse sich auch nicht belegen, dass Polizeibeamte oder andere Beteiligte das Feuer gelegt hätten.

Hinterbliebene und Unterstützer der Familie Jalloh gehen immer noch von einem Mord aus. Nadine von der Initiative Oury Jalloh sagt gegenüber »nd«, Das »Verfahren so zu beenden ist ein Skandal und Hohn für die Angehörigen. Für uns gibt es keinen Abschluss, wir waren auf solch eine Fortführung der Vertuschung vorbereitet. Die unabhängige Untersuchungskommission wird weiter ermitteln.«

Henriette Quade, Landtagsabgeordnete der LINKEN, findet die Einstellung ebenfalls schwer nachvollziehbar. Gegenüber »nd« sagt sie, es »stellt sich erneut die Frage, ob der Generalstaatsanwalt Konrad die richtige Instanz für solche Entscheidungen ist«. Der Generalbundesanwalt wäre nun zuständig. »Dass dieser die Verantwortung wegschiebt, wird der politischer Dimension nicht gerecht.« dpa/nd

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