Karlsruhe überprüft Hartz-IV-Sanktionen
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht überprüft die möglichen Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger. Wie das höchste deutsche Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte, will es am 15. Januar über die Möglichkeit von Kürzungen beim Arbeitslosengeld II verhandeln. Das Sozialgericht Gotha hält die Vorschriften für verfassungswidrig und rief deshalb das Verfassungsgericht an. (Az. 1 BvL 7/16) Die Verfassungsrichter müssen darüber entscheiden, ob die Leistungen bei einer Verletzung von vorgeschriebenen Pflichten etwa zur Annahme von Arbeitsangeboten gekürzt werden dürfen. Ein Urteil wird einige Monate nach der Verhandlung im Januar erwartet. AFP/nd
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