• Politik
  • Europäischer Gerichtshof

Deutscher Rundfunkbeitrag ist rechtens

Richter: Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht

  • Lesedauer: 2 Min.

Luxemburg. Der deutsche Rundfunkbeitrag ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs rechtmäßig. Der Beitrag sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe und verstoße nicht gegen EU-Recht, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag.

Der Rundfunkbeitrag - früher »GEZ-Gebühr« - ist die wichtigste Einnahmequelle für ARD, ZDF und Deutschlandradio. 2017 kamen knapp acht Milliarden Euro zusammen. Seit 2013 wird der Rundfunkbeitrag pauschal für jede Wohnung erhoben - egal, wie viele Leute dort leben und ob sie überhaupt einen Fernseher haben oder ein Radio. Aktuell beträgt er 17,50 Euro pro Haushalt im Monat.

Die Luxemburger Richter urteilten nun, der Beitrag sei mit EU-Recht vereinbar. Daran habe auch das neue, seit 2013 geltende Beitragsmodell nichts geändert.

Früher war die Rundfunkgebühr geräteabhängig, Kontrolleure zogen von Haus zu Haus, um Nichtzahler aufzuspüren. Mehrere Beitragszahler klagten vor deutschen Gerichten gegen die geänderten Regeln. Dabei ging es unter anderem um die Art und Weise, wie der Beitrag von säumigen Zahlern eingetrieben wird. Das Landgericht Tübingen wollte deshalb unter anderem vom EuGH wissen, ob der Rundfunkbeitrag eine verbotene staatliche Beihilfe für den Südwestrundfunk (SWR) und das ZDF sei, die gegen EU-Recht verstoße.

Gegen die Zahlung des Rundfunkbeitrags gibt es in Deutschland seit Jahren Widerstand. Er soll sicherstellen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender nicht von politischen oder wirtschaftlichen Interessen abhängig werden. Gegner lehnen den Beitrag aus verschiedenen Gründen ab. Einige aus Prinzip, andere finden, sie würden zu stark zur Kasse gebeten. Wer etwa allein lebt, zahlt schließlich mehr als jemand in einer WG. Die politische Rechte lehnt die Gebühr ab, weil die Bürger nicht länger für die öffentlich-rechtlichen »Mainstremmedien« (Stichwort: »Lügenpresse«) bezahlen sollten.

Schon das Bundesverfassungsgericht hatte den Rundfunkbeitrag im Juli nicht grundsätzlich beanstandet und das Beitragsmodell für verfassungsgemäß erklärt. Menschen mit zwei oder mehr Wohnungen dürfen diesem Urteil zufolge künftig jedoch nur noch einmal zur Kasse gebeten werden. dpa/nd

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal