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Verhinderte Aufklärung
14. Todestag: Initiative erinnert an den in Polizeigewahrsam verbrannten Oury Jalloh
Dessau. »Oury Jalloh - das war Mord«, unter diesem Motto standen viele Jahre lang die Demonstrationen der Bürgerinitiative, die sich die Aufklärung der Todesumstände des Asylbewerbers auf die Fahnen geschrieben hat. Im April 2017 kam endlich auch der Oberstaatsanwalt Folker Bittmann zu der Einschätzung, dass die von der Justiz bis dahin stur vertretene These vom Selbstmord nicht haltbar sei. Doch in dem Moment, in dem Bittmann ein neues Verfahren gegen zwei Polizeibeamte wegen Mordes zur mutmaßlichen Vertuschung von Misshandlungen anstrebte, wurde ihm der Fall entzogen und das Verfahren eingestellt. Und im November 2018 wies der Naumburger Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad eine Klage gegen die Einstellung ab. Zuvor hatte auch der Bundesgerichtshof den Antrag Bittmanns abgewiesen, das Verfahren an sich zu ziehen.
Auch am heutigen Montag wird anlässlich des 14. Todestages mit einer Demonstration an den Mann erinnert, der vor dem Bürgerkrieg in Sierra Leone geflohen war und am 7. Januar 2005 im Alter von 36 Jahren in einer Polizeizelle verbrannt war - gefesselt an Händen und Füßen auf einer feuerfesten Matratze. Mehrere Gutachter sind zu der Auffassung gekommen, dass das Feuer mit Hilfe von Brandbeschleuniger entfacht worden ist. Und auch Oberstaatsanwalt Bittmann ist sich sicher, dass Jalloh schon vor Ausbruch des Feuers tot oder handlungsunfähig war.
Die Bürgerinitiative, deren Hartnäckigkeit es zu verdanken ist, den Dessauer Skandal im öffentlichen Bewusstsein gehalten zu haben, will trotz der Verweigerungshaltung der Behörden nicht aufgeben. Sie strebt ein Klageerzwingungsverfahren an. Außerdem hat sie eine eigene Untersuchungskommission berufen, in der Forensiker, Juristen und Rassismus-Experten mitarbeiten. nd
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