Nur wenige Homosexuelle beantragen Entschädigung
Berlin. Beim Bundesjustizministerium haben bislang nur wenige verurteilte Homosexuelle eine Entschädigung beantragt. In den vergangenen anderthalb Jahren seien 129 Anträge eingegangen, dabei habe es nach 1945 fast 70 000 Verurteilungen gegeben, bestätigte am Samstag eine Ministeriumssprecherin. Seit Sommer 2017 können Menschen rehabilitiert werden und eine Entschädigung erhalten, die in der Bundesrepublik und in der DDR aufgrund ihr Homosexualität verurteilt wurden. Erst 1994 wurde der entsprechende Paragraf im Strafgesetzbuch komplett abgeschafft. epd/nd
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