Baukammer will Neubau statt Kleingärten
Die Baukammer schlägt vor, 20 Prozent der Fläche der existierenden Kleingartenanlagen in Bauland für öffentliche Wohnungsbaugesellschaften umzuwandeln. Da die Kleingärten einst auf nicht genutztem Bauland eingerichtet wurden, sei sicher, dass sich die Fläche zum Bau eigne, schrieb die Baukammer, ein Zusammenschluss von Ingenieuren, in einer Mitteilung. Bei der vorgeschlagenen Umnutzung von 20 Prozent der 2900 Hektar Kleingartenfläche berechnet die Kammer, dass 200 000 Wohnungen à 46 Quadratmeter gebaut werden könnten. Diesen Vorschlag machte die Baukammer, weil sie das städtische Vorhaben kritisiert, Kleingärten gesetzlich zu schützen. 2020 läuft nämlich der Bestandsschutz der Anlagen aus, bis 2030 ist ihr Schutz mit dem Kleingartenentwicklungsplan vorgesehen. joa
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