KI-Einführung darf Persönlichkeitsrechte nicht gefährden
Angesichts des zunehmenden Einsatzes von Künstlicher Intelligenz (KI) fordert der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten zu wahren. KI-Anwendungen würden neue Möglichkeiten bieten, Beschäftigte und Belegschaften zu bewerten, »zum Beispiel durch individuelles Profiling oder betriebliche Netzwerkanalysen«, so der DGB in einem Impulspapier.
»Eine solche Form der Optimierung von Beschäftigten kann zusätzlichen Druck entfachen, neue psychische Belastungen hervorrufen und am Ende neue Konflikte auslösen«, warnt der DGB und fordert »ein generelles Initiativ- und Mitbestimmungsrecht bei der Nutzung personenbezogener Daten«. Es müsse klar sein, dass KI nicht hinter dem Rücken der Beschäftigten eingesetzt wird. Das sei die Grundlage für Akzeptanz und Vertrauen im Betrieb. Deshalb erwarte man von der Bundesregierung »einen konkreten Zukunftsplan für die Arbeitswelt«. Agenturen/nd
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