Neue Förderrichtlinie für sozialen Wohnungsbau

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Schwerin. Der soziale Wohnungsbau in Mecklenburg-Vorpommern wird fortan über zwei Förderwege mit unterschiedlichen Mietstufen finanziell unterstützt. Damit würden breitere Bevölkerungsschichten als bisher Zugang zum geförderten Mietwohnungsmarkt erhalten, erklärte Bauminister Christian Pegel (SPD) am Dienstag bei der Vorstellung der neuen Förderrichtlinie. Demnach gewährt das Land Investitionskostenzuschüsse von maximal 850 Euro je Quadratmeter, wenn eine Mietobergrenze von 6 Euro pro Quadratmeter garantiert wird. Bislang waren es 5,50 Euro. In einer neuen Förderkategorie stellt das Land bis zu 700 Euro je Quadratmeter bereit, wenn der Mietpreis 6,80 Euro nicht überschreitet. In jedem Fall sei ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. dpa/nd

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