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Bienen-Volksbegehren ist erfolgreich
Initiative hat über eine Millionen Unterschriften gesammelt / Gesetzesentwurf schreibt vor ab, dass mindestens 30 Prozent der Anbauflächen ökologisch zu bewirtschaften sind
München. Das Volksbegehren Artenvielfalt in Bayern ist vorzeitig am Ziel - doch wer will, kann sich auch noch am Mittwoch noch in die Unterschriftenlisten in den Rathäusern eintragen. Erst am Abend nämlich endet die zweiwöchige Eintragungsfrist - und die Organisatoren hoffen weiter auf eine möglichst hohe Beteiligung.
Dabei ist das Hauptziel schon erreicht: Nach Angaben der Initiatoren hat das Volksbegehren schon vorzeitig die entscheidende Zehn-Prozent-Hürde genommen. Es hätten sich mehr als eine Million Menschen für ein besseres Naturschutzgesetz eingetragen, teilte die Beauftragte des Volksbegehrens, Agnes Becker (ÖDP), schon am Dienstag mit. Für einen Erfolg waren die Unterschriften von mehr als zehn Prozent aller Wahlberechtigten nötig - also knapp eine Million. Damit ist nun der Weg für einen Volksentscheid für mehr Artenschutz frei.
Das Volksbegehren zielt auf Änderungen im bayerischen Naturschutzgesetz. Biotope sollen besser vernetzt, Uferrandstreifen stärker geschützt und der ökologische Anbau gezielt ausgebaut werden. Kritiker wie der Bauernverband warnen aber beispielsweise vor den geforderten höheren Mindestflächen für den ökologischen Anbau. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) will bei einem Runden Tisch in der kommenden Woche Kompromissmöglichkeiten ausloten. Sein Ziel: Er will einen alternativen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem am Ende dann doch alle leben können. Ob das gelingt, ist aber völlig offen.
Die offiziellen Zahlen werden erst im Verlauf des Donnerstags nach und nach vom Landeswahlleiter veröffentlicht. Erst dann steht das vorläufige Endergebnis fest. Doch dass das Volksbegehren die entscheidende Hürde genommen hat, daran besteht kein Zweifel. Die Initiatoren hatten dafür regelmäßig Zahlen aus den Städten und Gemeinen abgefragt und teils hochgerechnet. In München etwa war das Quorum schon nach gut der Hälfte der Zeit überschritten.
Nun ist der Landtag am Zug. Der hat mehrere Möglichkeiten: Entweder er nimmt den Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert an. Oder er lehnt ihn einfach ab - dann darf die Bevölkerung bei einem Volksentscheid darüber abstimmen. Oder der Landtag stellt dem Volksbegehren einen eigenen Gesetzentwurf entgegen - dann werden bei einem Volksentscheid beide Gesetzentwürfe zur Abstimmung gestellt. dpa/nd
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