Belgien darf Konzerne steuerlich beschenken
Luxemburg. Das EU-Gericht hat eine Entscheidung der EU-Kommission zu Steuervorteilen für multinationale Konzerne in Belgien gekippt. Es handele sich dabei nicht um unerlaubte Staatsbeihilfen, befanden die Luxemburger Richter am Donnerstag. Die EU-Kommission hatte 2016 von Belgien gewährte Steuervorteile für 55 internationale Unternehmen für unzulässig erklärt. Die Firmen sollten deshalb Beträge in dreistelliger Millionenhöhe zurückzahlen. Einige von ihnen sowie die belgische Regierung selbst zogen gegen die Entscheidung vor Gericht. Die Luxemburger Richter argumentierten, die Behörden hätten einigen Ermessensspielspielraum gehabt, wer von den Regelungen profitieren könne. Der Grünen-Politiker Sven Giegold sprach von einem »herben Rückschlag im Kampf gegen Steuervermeidung in Europa«. Allerdings beziehe sich das Urteil nicht auf große Fälle wie Apple, Ikea oder Starbucks. dpa/nd
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.