Meineid-Prozess gegen Frauke Petry
Dresden. Die wegen Verdachts auf Meineid angeklagte frühere AfD-Chefin Frauke Petry will in der mündlichen Verhandlung vor dem Dresdner Landgericht vorerst nicht das Wort ergreifen. Das erklärte ihr Anwalt Carsten Brunzel zum Prozessauftakt am Montag. Er verlas eine Erklärung und sagte, dass der Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages Petry nicht hätte vereidigen dürfen. »Die Eindeutigkeit der Rechtslage, der Zeitablauf und die offensichtlichen Gesamtumstände gebieten spätestens an der jetzigen Stelle, dem Verfahren Einhalt zu gebieten«, sagte er. Petry wird vorgeworfen, im November 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Es ging um ein Darlehen der AfD-Landtagskandidaten zur Finanzierung des Wahlkampfes. Als erster Zeuge wurde ein Beamter des LKA Sachsen aufgerufen, der Ermittlungen in dem Fall geführt hatte. Das Gericht hat zunächst Termine bis 13. März angesetzt und 27 Zeugen geladen. dpa/nd
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