Freibetrag bleibt unverändert
Alleinerziehende
Die Bundesregierung plant derzeit keine Gesetzesinitiativen zur Erhöhung des Freibetrages für Alleinerziehende, der zuletzt für den Veranlagungszeitraum 2015 von 1308 auf 1908 Euro erhöht wurde, wie sie Mitte Januar aktuell informierte. Derzeit erhalten 1,3 Millionen Steuerpflichtige den Freibetrag.
Eine Anhebung des Freibetrages um 20 Prozent würde - so die Regierung - zu Steuermindereinnahmen von 170 Millionen Euro führen. Bei einer Erhöhung um 50 Prozent lägen die Steuermindereinnahmen bei 550 Millionen Euro. dpa/nd
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