Bundestag: Rechtsausschuss stimmt 219a-Novelle zu
Berlin. Der Regierungsentwurf zur Lockerung des Werbeverbots für Abtreibungen hat am Mittwoch den Rechtsausschuss des Bundestags passiert und soll noch in dieser Woche vom Parlament verabschiedet werden. Der Ausschuss stimmte dem Gesetz mit der Koalitionsmehrheit von Union und SPD zu. Die Anträge der Opposition auf Streichung des Paragrafen 219a wurden abgelehnt. Wesentliche Änderungen an dem Entwurf gab es nicht. Es bleibt dabei, dass Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, darauf zwar hinweisen dürfen, für alle weitergehenden Informationen aber auf Behörden oder Ärztekammern verweisen müssen. Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Stephan Thomae sagte epd, das Parlament habe keine Chance gehabt, das Gesetz in Ruhe zu beraten. Weil es »durchs Parlament gepeitscht« werde, habe es für die Opposition auch keine Möglichkeiten gegeben, den Entwurf zu verbessern. Der Gesetzentwurf zur Reform des Strafrechtsparagrafen 219a war am vergangenen Freitag im Bundestag erstmals beraten worden. epd/nd
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