Zahl der Abschiebungen in die Maghreb-Staaten steigt deutlich

Maghreb-Staaten gelten nicht als sichere Herkunftsländer / Abschiebungen seit 2015 vervierzehnfacht

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Berlin. Die Zahl der Abschiebungen in die Maghreb-Staaten hat sich einem Zeitungsbericht zufolge im vergangenen Jahr im Vergleich zu 2017 um rund 35 Prozent erhöht. Nach Tunesien wurden 369 Menschen abgeschoben (2017: 251), nach Algerien 678 (2017: 504) und nach Marokko 826 (2017: 634), wie die »Rheinische Post« am Freitag unter Berufung auf das Bundesinnenministerium berichtete. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr damit 1873 Menschen in die drei nordafrikanischen Staaten abgeschoben (2017: 1389). Im Vergleich zu 2015 (135 Abschiebungen) habe sich die Zahl fast vervierzehnfacht.

In der vergangenen Woche hatte der Bundesrat die Entscheidung über die Einstufung der drei Maghreb-Staaten und Georgien als »sichere Herkunftsländer« für Asylbewerber auf unbestimmte Zeit verschoben. Als solche werden Staaten eingestuft, bei denen vermutet wird, dass es in der Regel weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung gibt. Das soll schnellere Asylentscheidungen und Abschiebungen ermöglichen. Der Bundestag hatte dem Gesetz bereits zugestimmt. Es bedarf jedoch auch der Zustimmung der Länderkammer, um in Kraft treten zu können. Das scheiterte am Widerstand von Ländern mit grüner und linker Regierungsbeteiligung.

Deutliche Anstiege bei Abschiebungen verzeichnet die Statistik des Innenministeriums im Vergleich von 2017 zu 2018 unter anderem auch für Russland (von 184 auf 422), Armenien (von 184 auf 346), Afghanistan (von 121 auf 284), Indien (von 32 auf 212), Gambia (von 31 auf 144) und Ghana (von 84 auf 210), wie die Zeitung weiter berichtete.

Der frühere Innenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte im Frühjahr 2016 mit den nordafrikanischen Maghreb-Staaten Gespräche geführt, um Abschiebungen zu erleichtern. Dabei ging es unter anderem um die schnelle Identifizierung und die Beschaffung der notwendigen Dokumente für die Ausreisepflichtigen. dpa/nd

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