BGH stärkt Autokäufern den Rücken: Illegale Abgastechnik ist ein Sachmangel

Der VW-Dieselskandal und kein Ende

  • Lesedauer: 4 Min.

Bisher haben Dieselkäufer vor Gericht eher schlechte Chancen. Die Rechtslage ist ein ziemliches Durcheinander. Und ein Grundsatzurteil gibt es bisher nicht. Nun aber hat der BGH wichtige Pflöcke eingeschlagen und Autokäufern den Rücken gestärkt.

Was genau ist passiert?

Für den 27. Februar 2019 war eigentlich eine Verhandlung in einem Dieselfall angesetzt. Das Urteil wurde mit Spannung erwartet, denn es ist die erste Klage, die es in die höchste Instanz geschafft hat. Auf den letzten Metern mehrten sich die Anzeichen, dass hinter den Kulissen an einem Vergleich gearbeitet wurde, was auch tatsächlich der Fall war. Daraufhin musste der BGH am 22. Februar 2019 den Termin absagen, denn der Autokäufer hatte seine Revision zurückgezogen. Ganz ähnlich war es auch schon bei einer Verhandlung im Januar gelaufen. Aber diesmal nahmen die BGH-Richter das nicht kommentarlos hin. Sie veröffentlichen einen Hinweisbeschluss.

Was bedeutet das?

Der zuständige Senat hält für alle einsehbar fest, was seine »vorläufige Einschätzung« ist. Ein solcher Beschluss ist noch kein Urteil. Es ist aber kaum vorstellbar, dass die Richter derart in die Offensive gehen, ohne sich ihrer Sache zu einhundert Prozent sicher zu sein. Weil der BGH in strittigen Rechtsfragen das letzte Wort hat, ist zu erwarten, dass sich alle anderen Zivilgerichte daran orientieren.

In welchen Punkten bezieht der BGH Stellung?

Zum einen halten die Richter fest, dass die illegale Abgastechnik in den Autos als Sachmangel einzustufen ist. Diese Klarstellung ist wichtig, weil ein festgestellter Sachmangel für Autokäufer die Grundvoraussetzung ist, um Ansprüche gegen den Händler durchzusetzen. Die obersten Zivilrichter stellen außerdem klar, dass Händler betroffenen Neuwagenkäufern die Lieferung eines anderen Autos ohne das Problem nicht einfach verwehren können, nur weil das Modell nicht mehr hergestellt wird. Der Austausch könne höchstens daran scheitern, dass im einzelnen Fall die Kosten unverhältnismäßig hoch seien. Das Gericht kündigte in Kürze die Veröffentlichung eines umfangreichen Hinweisbeschlusses vom 8. Januar 2019 an.

Warum hat der Dieselfahrer geklagt?

Der Mann hatte 2015 bei einem Händler in Bayreuth einen neuen VW Tiguan 2.0 TDI gekauft. Als wenige Monate später der Abgasskandal auffliegt, verlangt er vom Verkäufer ein anderes Auto ohne das Problem - doch vergeblich. Das Recht auf Ersatzlieferung haben Neuwagenkäufer in den ersten zwei Jahren. Sie können grundsätzlich wählen, ob der Händler den Mangel beheben oder das Auto austauschen soll. Aber die Gerichte wiesen die Klage ab: Der Ersatz sei unmöglich, weil der Tiguan seit 2016 in zweiter Generation gebaut werde. Dieses Auto habe mehr PS, könne schneller fahren und sei ein paar Zentimeter länger und breiter und demzufolge nicht gleichwertig.

Was bedeutet der BGH-Beschluss für Dieselkläger?

Die Richter meinen, dass der Modellwechsel keine Rolle spielt. Zumindest mache er den Austausch nicht unmöglich. Damit können sich Verkäufer vor Gericht - wie in solchen Streitfällen generell - nur noch darauf berufen, dass die Kosten für die Nachlieferung unverhältnismäßig seien. Für Kläger ist das wichtig, weil laut ADAC regelmäßig alle Autos derselben Baureihe mit der illegalen Abgastechnik ausgestattet sind, es also gar kein mangelfreies Auto gibt. Nach Einschätzung des ADAC hilft der BGH mit seinen Feststellungen allen Klägern, deren Prozesse gegen den Händler noch laufen. Der VW-Konzern ist allerdings der Ansicht, dass Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten dieser Klagen noch nicht möglich sind.

Wie geht es jetzt weiter?

Immer noch sind sehr viele Fragen ungeklärt. Die Einschätzung des BGH betrifft zunächst nur Käufer von Neuwagen, die mit ihrem Händler um Ersatzlieferung streiten. Andere Betroffene wollen den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten oder sie haben VW selbst auf Schadenersatz verklagt. Beim BGH ist bereits die nächste Nichtzulassungsbeschwerde anhängig. Der Rechtsdienstleister Myright hat inzwischen angekündigt, nach einer Niederlage in Braunschweig in Revision zu gehen. In diesem Fall will ein Kläger Schadenersatz von VW als Hersteller. Allein gegen VW sind nach Konzernangaben derzeit gut 50 000 Klagen anhängig, etwa 2000 von ihnen richten sich gegen Händler. Die Musterfeststellungsklage der Verbraucherzentralen, der sich schon mehr als 400 000 Autokäufer angeschlossen haben, wird am Ende ebenfalls vor dem BGH landen. Agenturen/nd

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