Wahlrecht für Behinderte rückt näher

Große Koalition will Wahlrechtshürden für Behinderte abbauen / Sozialverband begrüßt Einigung der Regierungsparteien

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Berlin. Die große Koalition hat den Abbau von Wahlrechtshürden für Behinderte auf den Weg gebracht. Union und SPD einigten sich laut einem Bericht der Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland auf einen gemeinsamen Antrag, mit dem die bestehenden Wahlrechtsausschlüsse aufgehoben werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar geurteilt, dass auf einen gerichtlich bestellten Betreuer angewiesene Behinderte nicht einfach von der Wahl ausgeschlossen werden können. Das Ziel eines »inklusiven Wahlrechts« hatten Union und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Sie rangen aber um die konkrete Ausgestaltung.

»Wir freuen uns, dass die Union nach langen Verhandlungen dem Anliegen der SPD gefolgt ist und wir nun den Weg für ein inklusives Wahlrecht freimachen konnten«, sagte SPD-Berichterstatter Matthias Bartke jetzt den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.

Nun sollen dem Bericht zufolge unter anderem Möglichkeiten einer Wahlrechtsassistenz für Behinderte geschaffen werden. Der entsprechende Gesetzentwurf soll bis zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Er wird also noch nicht zur Europawahl im Mai gelten.

Der Sozialverband der Kriegsbeschädigten, Kriegshinterbliebenen und Sozialrentner Deutschlands (VdK) hat die Einigung der großen Koalition auf den Abbau von Wahlrechtshürden für Behinderte begrüßt. Damit seien tausende Erwachsene »nicht mehr vom wichtigsten demokratischen Grundrecht, dem Wahlrecht, ausgeschlossen«, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele am Mittwoch. »Das ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur uneingeschränkten Inklusion und damit zur Teilhabe und zur gesellschaftlichen Mitgestaltung von Menschen mit Behinderung.« AFP/nd

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