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- Brandenburgs Polizeigesetz
Ehrlichkeit ist ein Bürgerrecht
Andreas Fritsche zum Streit über Brandenburgs Polizeigesetz
Auch Sicherheit sei ein Bürgerrecht. Meint die brandenburgische SPD, meint auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter. Das soll ein Argument sein, die Bürgerrechte durch ein verschärftes Polizeigesetz einzuschränken.
An das Sicherheitsgefühl zu appellieren, besser gesagt an das Unsicherheitsgefühl, ist in einem heute allgemein herrschenden Klima der Angst eine sichere Bank. Damit lässt sich hartes Durchgreifen so spielend leicht rechtfertigen. Es schaut dann kaum einer noch genau hin, dass beim nüchternen Blick auf die Zahlen der Kriminalitätsstatistik und selbst bei einer realistischen Betrachtung der Terrorgefahr Panikmache eigentlich nicht angebracht ist in der Bundesrepublik.
Insofern hätte sich die rot-rote Koalition in Brandenburg die am Mittwoch im Landtag beschlossene Verschärfung des Polizeigesetzes theoretisch sparen können. Praktisch hat die SPD ein bisschen was getan für ihr Image, in Brandenburg immer alles im Griff zu haben, sodass kein Regierungswechsel notwendig sei. Darauf kommt es der SPD jetzt an, weniger als ein halbes Jahr vor der Landtagswahl am 1. September. Dabei hat die LINKE in harten Verhandlungen nicht bloß das Schlimmste verhindert, sondern den ursprünglichen Gesetzentwurf des Innenministers derart umgemodelt, dass er ihn kaum wiedererkennen dürfte.
Ein Rest Verschärfung bleibt am Ende übrig, immer noch geeignet, sich den guten Ruf einer Bürgerrechtspartei zu verderben. Denn das bleibt am Ende im Gedächtnis hängen, dass die LINKE einer Verschärfung zugestimmt und damit wieder einmal eine rote Linie überschritten habe. Dabei muss beinahe mit der Lupe hingeschaut werden, um dies so zu sehen. Doch um das zu erkennen, müsste man das alte Gesetz, den ersten Entwurf und das neue Gesetz komplett durchackern. Wer tut das schon?
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