Pflegende Angehörige sollten die Hilfsangebote nutzen

Pflege: Bevor man ans Limit kommt

  • Uwe Strachovsky
  • Lesedauer: 2 Min.

»Kommt aus unterschiedlichen Gründen die Einbeziehung eines ambulanten Dienstes nicht in Frage, ist es umso wichtiger, andere Unterstützungsmöglichkeiten der Pflegeversicherung zu nutzen«, sagt Jana Wessel von der bundesweiten Compass Pflegeberatung.

So hilft ein Urlaub, Kraft zu schöpfen. Solange man weg ist, kann der Pflegebedürftige von anderen Angehörigen versorgt werden. Möglicherweise akzeptiert der Pflegebedürftige für die Zeit ausnahmsweise auch die Hilfe eines ambulanten Dienstes.

Für diese sogenannte Verhinderungspflege stehen jährlich 1612 Euro zur Verfügung, um die Betreuung durch einen »Ersatzpfleger« zur vergüten. Der Betrag kann auf 2418 Euro aus nicht genutzten Mitteln der Kurzzeitpflege aufgestockt werden. Die Verhinderungspflege muss übrigens nicht zu Hause stattfinden. Die Gelder dürfen auch für einen gemeinsamen Urlaub in einem Pflegehotel eingesetzt werden. Dort kann man als Angehöriger entspannen, während der Pflegebedürftige professionell betreut wird.

Ist das nicht möglich und stehen auch keine anderen Angehörigen für die »Ersatzpflege« zur Verfügung, sollte mit dem Pflegebedürftigen über eine Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung gesprochen werden. Auch hierfür gibt es finanzielle Unterstützung durch die Pflegeversicherung: Jährlich werden dafür bis zu 1612 Euro gezahlt. Wird die Verhinderungspflege nicht genutzt, sind für die Kurzzeitpflege sogar bis zu 3224 Euro einsetzbar.

»Auch die zusätzlichen Entlastungsleistungen der Pflegekasse können nützlich sein«, so Jana Wessel. So sind die dafür vorgesehenen 125 Euro monatlich zum Beispiel für Hilfe im Haushalt, für einen Begleitservice oder für eine stundenweise Betreuung verwendbar. Nicht genutzte Beträge können übrigens noch bis zum Juni des Folgejahres abgerufen werden.

Es ist wichtig, miteinander über Alternativen zum gewohnten Alltag zu sprechen, bevor man als pflegender Angehöriger bei allem guten Willen tatsächlich an seine Grenzen stößt. Hilfreich kann dabei eine Pflegeberatung sein. Denn Anregungen von einem fachlich versierten Außenstehenden können viel bewirken.

Die Pflegeberatung ist immer kostenlos und anbieterneutral. Unter der gebührenfreien Rufnummer (0800) 101 88 00 erhalten gesetzlich wie privat Versicherte weitere Informationen.

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