Medienaufsicht untersagt »Drachenlord«-Stream
München. Bayerns Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat die Verbreitung der Livestreams von Rainer Winkler alias »Drachenlord« beanstandet. Winkler sei mit sofortiger Wirkung untersagt, »Drache_Offiziell« oder »im Wesentlichen inhaltsgleiche« Angebote online live zu verbreiten, so die Aufsichtsbehörde am Donnerstag in München. Für »Drache_Offiziell« liege keine rundfunkrechtliche Zulassung vor. Winkler sendet auf der Plattform Younow manchmal mehrmals am Tag live. Laut BLM handelt es sich bei den Streams um zulassungspflichtigen Rundfunk. Sollte die BLM den Eindruck haben, dass er die Untersagungsverfügung ignoriere, werde sie »auf Zwangsmittel zurückgreifen«, hieß es. epd/nd
Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Dank der Unterstützung unserer Community können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen
Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.