Gericht bestätigt vorläufigen Verkaufsstopp

Durchsetzung des Vorkaufsrechts der Mieter oder der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft ohne einstweilige Verfügung in Gefahr

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Berlin. Das Landgericht Berlin hat einen vorläufigen Verkaufsstopp für 150 Wohnungen in der Karl-Marx-Allee bestätigt. Ohne die im Januar erlassene einstweilige Verfügung bestehe die Gefahr, dass die Durchsetzung eines Vorkaufsrechts der Mieter oder der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) vereitelt werden könnte, begründete das Gericht am Freitag nach Angaben eines Sprechers seine Entscheidung. Ob dieses Vorkaufsrecht tatsächlich besteht, muss indes noch geklärt werden.

Die Firma Predac will die Wohnungen, die vor der Privatisierung in den 1990er Jahren in kommunaler Hand waren, an den Konzern Deutsche Wohnen verkaufen. Die WBM sieht darin einen möglichen Verstoß gegen die damaligen Privatisierungsverträge und hofft, dass sie selbst die Wohnungen übernehmen kann oder die Mieter mittels Vorkaufsrecht.

Nach demselben Muster hatte das Land versucht, den Verkauf von 675 anderen Wohnungen in der Karl-Marx-Allee an die Deutsche Wohnen zu verhindern. Vor Gericht brachte dieser Vorstoß jedoch keinen Erfolg. Allerdings gelang es dem Senat mit Hilfe eines komplizierten Modells, der Deutschen Wohnen einen Teil der Wohnungen wegzuschnappen.

Die Mieter wurden dabei unterstützt, ihre Wohnungen mit Hilfe eines Vorkaufsrechts von der Predac zu erwerben und unmittelbar an die städtische Gewobag weiterzuveräußern. In den drei Gebäuden zogen bis zu 46 Prozent der Mieter mit, also die Bewohner von mehr als 300 Wohnungen. Sie fürchteten starke Mieterhöhungen und fühlen sich in kommunaler Hand besser aufgehoben. Der Senat prüft nach früheren Angaben, ob dieses sogenannte Modell eines gestreckten Erwerbs auch bei den nun zur Rede stehenden 150 Wohnungen angewendet werden kann. dpa/nd

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