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Herero und Nama klagen weiter gegen Deutschland

  • Lesedauer: 1 Min.

New York. Vertreter der Herero und Nama dringen weiter auf ein Gerichtsverfahren gegen Deutschland in den Vereinigten Staaten. Zwar hatte sich das Bezirksgericht in New York in der Sache für nicht zuständig erklärt. Am Dienstag wandten sich die Kläger an die nächste Instanz und riefen das Berufungsgericht der Vereinigten Staaten an, wie die »Frankfurter Allgemeine« berichtete. Innerhalb der nächsten sechs Monate soll der Fall nun geprüft werden. Mit einer Klage wollen die Herero und Nama unter anderem Schadenersatz für die in der einstigen Kolonie Deutsch-Südwestafrika begangenen Kolonialverbrechen erwirken. Auch fühlen sie sich bei den Gesprächen zwischen namibischer und deutscher Regierung zur Aufarbeitung der gemeinsamen kolonialen Vergangenheit nicht angemessen vertreten. Das heutige Namibia stand mehr als 30 Jahre unter deutscher Kolonialherrschaft. Deutsche Soldaten schlugen zwischen 1904 und 1908 Aufstände der einheimischen Volksgruppen der Herero und Nama brutal nieder. nd

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