Gekürzter Schadenersatz bei einem verpassten Flug

Fluggastrechte: Chaos am Check-in-Schalter

  • Lesedauer: 2 Min.

Das entschied das Amtsgericht München (Az. 154 C 2636/18), wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (DAH) berichtet.

Im verhandelten Fall hatte sich eine Familie aus Thüringen rund zwei Stunden vor Abflug am Flughafen eingefunden. Da an den Check-in-Schaltern der Airline zwei Flüge parallel abgefertigt wurden, kam es zu verhältnismäßig langen Schlangen. Dies führte dazu, dass die Familie den Schalter erst 25 Minuten vor Abflug erreichte und das Flugzeug schließlich ohne sie abhob. Die Reisenden warfen der Airline schlechte Organisation vor und forderten deshalb Schadenersatz.

In weiten Teilen stellte sich das Gericht auf die Seite der Urlauber: Zwar hätten Angestellte der Airline wartende Passagiere des betroffenen Flugs mündlich darüber informiert, dass sie nach vorne kommen könnten. »Beim hohen Lautstärkepegel in einer Abflughalle ist aber nicht davon auszugehen, dass alle Fluggäste den Hinweis auch wirklich hören«, erklärt dazu Rechtsanwältin Annegret Boeddecker von der DAH weiter.

Die Familie selbst hätte allerdings mehr Eigeninitiative zeigen müssen: Da sie nicht aktiv auf sich aufmerksam gemacht habe und entsprechend eine Mitschuld trage, hielt das Gericht eine Kürzung des Schadenersatzes für angemessen.

Das Gericht minderte den Reisepreis in Höhe eines Tagespreises und sprach der Familie eine Entschädigung in gleicher Höhe für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit zu. Den Schadenersatz für die Kosten des Ersatzfluges kürzte das Gericht um 50 Prozent. DAH/nd

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