Ein politisches Urteil

Maltesisches Gericht verurteilt »Lifeline«-Kapitän Claus-Peter-Reisch zu 10 000 Euro Strafe

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: 3 Min.

Ende Juni 2018: Italien und Malta haben ihre Häfen für Seenotretter geschlossen. Tagelang muss das Rettungsschiff »Lifeline« nach einem Einsatz auf dem Mittelmeer umherirren, die Crew sowie die 234 Geflüchteten an Bord kommen an ihre Belastungsgrenzen. Nach Verhandlungen - beziehungsweise politischem Gefeilsche - auf EU-Ebene dürfen die Schutzsuchenden dann doch in Malta an Land. Der Preis: Die »Lifeline« wird von maltesischen Behörden beschlagnahmt, im Juli ein Verfahren gegen den Kapitän Claus-Peter-Reisch eröffnet. Der Vorwurf: Das Schiff sei falsch registriert gewesen. Nach fast einem Jahr hat ein Gericht auf Malta am Dienstagmittag nun eine Entscheidung gefällt. »Ein desaströses Urteil«, kommentierte die Dresdner Hilfsorganisation Mission Lifeline. Man wolle in Berufung gehen.

Lesen Sie hier den Kommentar zum Thema: Abschreckung und Blockade.

»Sea-Watch 3« sticht wieder in See

Berlin. Am Wochenende konnte das Rettungsschiff » Sea-Watch 3« der deutschen Organisation Sea-Watch erneut in See stechen. Derzeit befindet es sich als einziges ziviles Rettungsschiff im zentralen Mittelmeer auf dem Weg in die Such- und Rettungszone vor Libyen. Der Flaggenstaat Niederlande hatte Anfang April das Schiff am Auslaufen gehindert. Das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft hatte zuvor eine neue Verordnung für Schiffe von Nichtregierungsorganisationen erlassen.

Während den Betreibern von anderen Schiffen eine Übergangszeit von einem Jahr zur Implementierung der neuen Vorschriften gewährt wurde, sollte dies für die »Sea-Watch 3« nach Aussage der Rettungsorganisation nicht gelten. Sea-Watch bewertete die Maßnahme als eine politisch motivierte Blockade ziviler Seenotrettung. Die Seenotretter gingen mit einem Eilantrag gegen die ministerielle Entscheidung vor – vergangene Woche wurde diesem nun stattgegeben.

Anne Dekker, die niederländische Sprecherin von Sea-Watch, erklärte: »Wir freuen uns einerseits, dass das Gericht zu unseren Gunsten entschieden hat und die Ministerin gerügt wurde. Andererseits sind wir besorgt darüber, wie weit die Regierungen im Kampf gegen Seenotrettungsorganisationen gehen.« seb

Das Gericht hatte Reisch zu einer Strafe von 10 000 Euro verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass das Rettungsschiff fehlerhaft registriert worden sei, wie die Rettungsorganisation am Dienstag in Maltas Hauptstadt Valletta erklärte. Offenbar bewusst hatte sich das Gericht aber gegen eine Haftstrafe ausgesprochen. Als Höchststrafe drohte Reisch bis zu ein Jahr Gefängnis.

Gleichzeitig hatten die Richter Reischs Handeln als humanitären Akt anerkannt. Das Gericht stellte fest, dass die Rettung von Geflüchteten aus Seenot keine Geschäftstätigkeit sei. Medien, rechte Politiker und Justizbeamte hatten Seenotrettern wiederholt vorgeworfen, mit Schleppern zusammenzuarbeiten oder selbst an kriminellen Schleusergeschäften beteiligt zu sein.

Mission Lifeline zeigte sich unzufrieden mit der Gerichtsentscheidung. »Das war ein politisches Urteil«, sagte Axel Steier, der Sprecher der Hilfsorganisation. Dass die niederländischen Behörden noch im September 2018 ein Dokument mit der Registrierung vorgelegt hätten, habe das Gericht ignoriert, erklärte Steier. Der Sprecher betonte: »Wir werden nicht zahlen. Wir fahren im Juni wieder raus.« Auch die Feststellung, dass Reischs Handeln ein humanitärer Akt sei, wäre inkonsequent: »Dann hätte der Richter Reisch freisprechen müssen«, so Steier. In Wirklichkeit gehe es darum, Seenotrettung zu kriminalisieren.

Um bei der nächsthöheren Instanz in Malta Berufung gegen das Urteil einzulegen, hat die Hilfsorganisation eine Woche Zeit. Das Gericht müsse dann binnen eines Jahres eine Entscheidung treffen. Bis dahin bleibe die »Lifeline« beschlagnahmt, erklärte der Sprecher. Mission Lifeline wolle ab kommendem Monat aber mit einem neuen, spendenfinanzierten Schiff seine Rettungseinsätze im Mittelmeer wieder aufnehmen.

Verschiedene Politiker kritisierten die Entscheidung des Gerichts. »Das Urteil gegen Klaus-Peter Reisch zeigt, dass die maltesische Regierung mit Hilfe bürokratischer Tricks gezielt zivile Seenotretter verfolgt«, sagte der LINKE-Abgeordnete Michel Brandt. »Die Behörden auf Malta suchen systematisch nach Fehlern in der Schiffsregistrierung, um ein Urteil zu erzwingen und die zivilen Helfer davon abzuhalten, Menschenleben zu retten.« Der Politiker erwarte von der Bundesregierung, dass sie Seenotretter aktiv vor Verfolgung schütze.

Der Berliner Grünen-Politiker und Kandidat für die Europawahl, Erik Marquardt, beklagte ebenfalls das Urteil. Es gehe nicht um eine Schiffsregistrierung, sondern darum, »dass mit allen Mitteln versucht wird, das Retten zu bestrafen und das Sterbenlassen zu normalisieren«.

Auch in Italien gehen derzeit Behörden gegen Seenotretter vor. Ermittlungen laufen dort gegen zehn ehemalige Crewmitglieder des Rettungsschiffes »Iuventa« der Berliner Hilfsorganisation Jugend Rettet. Die Behörden werfen den Aktivisten »Beihilfe zu illegaler Migration« vor, ihnen drohen bis zu 20 Jahre Haft.

Währenddessen kamen seit Beginn des Jahres laut der Internationalen Organisation für Migration auf der zentralen Mittelmeerroute mehr als 300 Menschen ums Leben.

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