Schutzbehauptung

Uwe Kalbe über sinkende Zahlen beim Familiennachzug

  • Uwe Kalbe
  • Lesedauer: 1 Min.

Wer schutzbedürftig Deutschland erreiche, erhalte Schutz. Wer nicht, müsse wieder ausreisen. So lautet das Mantra der Großen Koalition. Die jüngsten Zahlen zum Familiennachzug zeigen erneut, dass die selbstgerechte Behauptung nicht stimmt. Sichtbar ist einerseits, dass Angehörige subsidiär Geschützter nun nur noch in dem Maße einreisen, wie die Koalition es ihnen zugedacht hat. Nämlich 1000 Menschen pro Monat, im ersten Quartal dieses Jahres waren es knapp 3200. Seit 2016 war dieser Gruppe von Schutzbedürftigen die Einreise gänzlich verwehrt worden – bis zur Neuregelung im August letzten Jahres.

Doch auch Familien von Flüchtlingen mit vollem Schutzanspruch kommen seltener. Im ersten Quartal 2017, als der Nachzug der Subsidiären ausgesetzt war, also nicht stattfand, gab es dennoch 17.000 Visa für Angehörige aus den wichtigsten Fluchtstaaten. Dem stehen 2019 noch 7204 Menschen gegenüber. Sinkende Zahlen auch bei Flüchtlingen mit Rechtsanspruch auf Nachzug? Wenigstens ein Teil der Erklärung ist der politische Wille der Bundesregierung. So wird Nachzug auch dann verhindert, wenn minderjährige Flüchtlinge im Asylverfahren volljährig werden. Dies verstößt zwar gegen EU-Recht, doch es ist politisch gewollt. Und entlarvt den angeblich guten Willen der Koalition als Schutzbehauptung.

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