Jeder zweite Widerspruch bei Hartz-IV-Sanktionen erfolgreich

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Fast die Hälfte der Widersprüche und Klagen gegen Jobcenter bei Leistungskürzungen von Hartz-IV-Empfängern waren im Jahr 2018 erfolgreich. In rund 8100 von 17 700 Widersprüchen (46 Prozent) war das ganz oder teilweise der Fall. Den Klagen wurde in 500 von 1200 Fällen (42 Prozent) stattgegeben oder die Jobcenter lenkten ein. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) wurde 8,5 Prozent der Arbeitsuchenden mindestens einmal Hartz-IV-Leistungen gekürzt. Insgesamt betraf das 44 100 Fälle. Agenturen/nd

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