Thüringen will im Kampf gegen Rechtsrock vor Verfassungsgericht
Altenburg. Thüringen erwägt, im Kampf gegen Rechtsrockkonzerte bis vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. »Ich finde, ein gewerberechtliches Rechtsrockkonzert, also ein Konzert, bei dem Eintritt genommen wird, kann nicht das Privileg der Demonstration in Anspruch nehmen. Das ist Gewerberecht«, sagte Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (LINKE) am Dienstag bei einer gemeinsamen Kabinettssitzung mit der sächsischen Staatsregierung im ostthüringischen Altenburg. »Hier braucht es eine Grundsatzentscheidung«, betonte Ramelow. In Thüringen und Sachsen finden immer wieder Rechtsrockkonzerte statt, die als Versammlungen angemeldet werden und damit nur schwer verhindert werden können. dpa/nd
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