Freilandidyll: Wie Verbraucher mit Bildern getäuscht werden

Verbraucherzentrale Brandenburg

  • Lesedauer: 2 Min.

Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) ist diese Aufmachung Verbrauchertäuschung. Sie mahnte den Händler daraufhin ab. Unkommentiert änderte der Discounter die Produktverpackung: das Haltungszeugnis der Stufe 1 verschwand, die Schweine in Freilandidylle aber blieben. Diese Marketingtricks bei der Fleischwerbung will die VZB gerichtlich überprüfen lassen.

Die VZB hat dem Netto Marken-Discount gegenüber die Verpackungen von zwei Fleischprodukten beanstandet: von Schweine-Minutensteaks sowie von Schweine-Schinken-Gulasch. »Eine Abbildung von Schweinen in Freilandidylle neben dem Hinweis zum Haltungszeugnis der Stufe 1 auf der Verpackungsvorderseite zu platzieren, ist unserer Ansicht nach irreführend und damit Verbrauchertäuschung«, sagt Annett Reinke, Lebensmittelrechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. »Die Abbildung vermittelt dem Verbraucher den Eindruck, dass die Schweine zumindest teilweise Zugang ins Freie und ein unbegrenztes Platzangebot hätten«, so Reinke.

Das aber steht in krassem Widerspruch zu dem gleichzeitig aufgedruckten »Haltungszeugnis Stufe 1 - Konventionelle Stallhaltung«, das lediglich dem gesetzlichen Mindeststandard entspricht. Hier haben die Tiere keinen Auslauf ins Freie und nur ein begrenztes Platzangebot.

Die VZB mahnte den Netto Marken-Discount wegen dieser Irreführung ab. Doch statt auf eine derartige Verpackungsgestaltung von Schweinefleischprodukten zu verzichten, entfernte der Discounter das Label zur Stallhaltung. Die Schweine im Freiland sind aber weiterhin abgebildet. »Verleitet durch die Abbildung greifen Verbraucher so weiter zu einer vermeintlich besseren Tierhaltung«, kritisiert die Expertin. Die VZB wird diese Werbung nunmehr gerichtlich überprüfen lassen. VZB/nd

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