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Spahn lässt falsche Milde walten
Ulrike Henning über künftig reduzierte Abrechnungsprüfungen von Kliniken
Mit den Medizinischen Diensten der Krankenkassen (MDK) haben Versicherte in ihrem Leben eher selten zu tun - die meisten wahrscheinlich dann, wenn es um ihren Pflegegrad geht, der von den MDK-Gutachtern bestimmt wird. Die Organisationen haben durchaus Einfluss auf das Geschehen im Gesundheitswesen. Oder sollte man mit dem neuen Gesetz zur MDK-Umgestaltung eher formulieren, sie hatten?
Interessant dabei sind die Stellschrauben, die nach dem Gesetz aus dem Hause von Jens Spahn bewirken, dass künftig ein Teil der fehlerhaften Klinikabrechnungen nicht mehr geahndet wird. 1,2 Milliarden Euro könnten den Kassen allein 2020 entgehen, wenn ihre Abrechnungsprüfungen wie geplant begrenzt werden. Bisher hatten sie jährlich durchschnittlich 17 Prozent der Krankenhausabrechnungen bemängelt und 2,8 Milliarden Euro zurückgefordert. Die geplante maximale Prüfquote soll ab 2020 nur noch bei zehn Prozent liegen. Da wundert es nicht, dass die Krankenhausgesellschaft es ausdrücklich begrüßt, dass der Medizinische Dienst »unabhängiger« wird. Die Kliniklobbyisten wollen jetzt auch in die Aufsicht eingebunden werden und die Vertreter der Kranken- und Pflegekassen dort weiter zurückdrängen. Es reicht ja, wenn diese auch den neuen Dienst bezahlen. Die neue Vorschrift sollte also Krankenhauseinnahmenerweiterungsgesetz heißen.
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