Ein Stückchen mehr Transparenz

Österreichs Nationalrat beschließt Novelle zur Deckelung von Parteispenden

  • Johannes Greß, Wien
  • Lesedauer: 3 Min.

Knapp 13 Millionen Euro gab die ÖVP für ihren Wahlkampf 2017 aus. Erlaubt sind sieben Millionen. Das ist bereits seit längerem bekannt und ebenso, dass das für die österreichischen Konservativen kaum Konsequenzen haben wird. Aus dem Rechenschaftsbericht der österreichischen Parteien für das Jahr 2017 geht zudem hervor: Auch die Sozialdemokraten überschritten diese Grenze. Der Rechnungshof erstatte nun eine Reihe von Anzeigen gegen die beiden Parteien. Einerseits wegen der Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze, andererseits wegen unzulässiger oder zu spät gemeldeter Spenden.

Solche Tricksereien sollen zukünftig nicht mehr möglich sein. Der Nationalrat verabschiedete nun mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ und der Liste Jetzt eine Novelle zum Parteiengesetz und neue Regeln zur Deckelung von Parteispenden. Nur NEOS und ÖVP stimmten gegen die Novelle - und sprechen von einer Scheinreform.

Nach dem Koalitionsbruch in Folge des Ibiza-Videos stehen in Österreich am 29. September Parlamentswahlen an. Bereits für den bevorstehenden Wahlkampf sollen die neuen Regelungen gelten. Ab sofort gibt es eine doppelte Obergrenze für Parteispenden sowie höhere Strafen bei Überschreitung der zulässigen Wahlkampfkosten. Demnach dürfen Privatpersonen sowie Unternehmen zukünftig maximal 7500 Euro pro Jahr an eine Partei spenden. Insgesamt darf eine Partei jährlich nicht mehr als 750 000 Euro erhalten. Für das restliche Jahr 2019 gilt eine Grenze von 375 000 Euro. Gänzlich verboten sind Spenden aus dem Ausland sowie von Unternehmen mit mindestens 25 Prozent Staatsanteil.

Bis dato genossen österreichische Parteien eine Art Sonderrolle: Einerseits durften Parteien Zuwendungen in beliebiger Höhe annehmen. Gleichzeitig ist die staatliche Parteienförderung im internationalen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Mit der neuen Novelle soll nun zumindest in Sachen Spenden restriktivere Regeln gelten und mehr Transparenz möglich sein. Jedoch wird es auch künftig dem Rechnungshof, dem eigentlichen Kontrollorgan, kaum möglich sein, seine Prüfbefugnisse entsprechend auszuüben, wie ÖVP und NEOS kritisieren. Die Möglichkeit, in die Bücher der Parteien zu schauen, hat dieser nämlich auch weiterhin nicht. Auch die Verschleierung von Spenden und Wahlkampfkosten durch sogenannte »parteinahe Vereine« sei weiterhin möglich. Ebenso sollen die staatlichen Förderungen unverändert hoch bleiben. Hinzu kommt: Beträgt der Frauenanteil eines Parlamentsklubs über 40 Prozent, gibt es einen Bonus von drei Prozent.

Was die zulässigen Wahlkampfkosten betrifft, drohen den Parteien härtere Sanktionen. In der Vergangenheit zahlten diese bei einer Überschreitung zwischen zehn und 25 Prozent der betreffenden Summe. Gibt eine Partei bis zum 29. September für ihren diesjährigen Wahlkampf mehr als sieben Millionen Euro aus, drohen kraft der Gesetzesnovelle mindestens 15 Prozent, maximal aber 150 Prozent Strafe.

Ausgelöst wurde die Debatte um versteckte Wahlkampfkosten, als bekannt wurde, dass die ÖVP für ihren Wahlkampf 2017 fast doppelt so viel als erlaubt ausgab. Zudem sei laut den damaligen Oppositionsparteien der Eindruck entstanden, so mancher ÖVP-Großspender sei im Laufe der Legislaturperiode für seine Großzügigkeit entsprechend belohnt worden. Den nötigen Schwung brachte letzten Endes der Ibiza-Skandal. Hier prahlte Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache von der rechten FPÖ offen damit, über Großspenden und dubiose Vereinskonstrukte Einfluss auf die Politik nehmen zu können.

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