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Sparkasse darf Konto der Identitären vorerst nicht kündigen
Einstweilige Anordnung der Rechte stattgegeben / Grund: Es liegt kein Verbot vor
Paderborn. Die Sparkasse Paderborn-Detmold darf nach einer vorläufigen Entscheidung des Amtsgerichts Paderborn ein Konto nicht kündigen, weil der Verfassungsschutz den Kontoinhaber als extrem rechts eingestuft hat. Das hat das Gericht am Mittwoch entschieden, wie Direktor Günter Köhne mitteilte. Es gab damit dem Antrag einer einstweiligen Anordnung der Identitären Bewegung statt.
»Die Kündigung des Kontos der Identitären Bewegung war nicht rechtmäßig, weil der Verein zwar unter Beobachtung steht, aber es kein Vereinsverbot gibt«, erklärte Köhne. Außerdem habe der Verein glaubhaft nachweisen können, dass es nicht gelungen sei, ein Konto bei anderen Banken einzurichten. So dürfe die Sparkasse, zumindest bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren, das Konto nicht kündigen. Die Rechten hatten sich gegen die Kündigung des Kontos zum 1. Oktober gewehrt.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Identitären nach jahrelanger Prüfung im Juli 2019 als extrem rechtes Beobachtungsobjekt eingestuft. Das bedeutet, dass der deutsche Ableger der ursprünglich in Frankreich gegründeten Bewegung ab sofort mit dem kompletten Instrumentarium an nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden darf. dpa/nd
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