Vorerst kein MLPD-Gedenken an KPD-Führer erlaubt

Verwaltungsgericht Weimar unterbindet MLPD-Gedenken zum 75. Todestag Ernst Thälmanns / Gedenkstätte Buchenwald kritisiert Partei für Isreal-Boykott

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Weimar. Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) darf vorerst nicht auf dem Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Buchenwald des kommunistischen Politikers Ernst Thälmann gedenken. Das hat das Verwaltungsgericht Weimar am Donnerstag beschlossen und damit eine Entscheidung der Stadt Weimar bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts verstößt das geplante Programm gegen die Pflicht zur parteipolitischen Zurückhaltung. Dies sei der Würde der Opfer abträglich, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichtes. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.

Ursprünglich wollte die MLPD am Samstag auf dem Gelände der Gedenkstätte Buchenwald an die Ermordung des früheren KPD-Führers in dem ehemaligen KZ durch die Nazis erinnern. Die Gedenkstätte lehnte dies allerdings ab - unter anderem, weil die Partei im Frühjahr ohne Genehmigung einen Informations- und Bücherstand betrieben und Material angeboten habe, in dem unter anderem zum Boykott Israels aufgerufen worden sei, wie ein Sprecher der Stiftung erklärte. Die von der MLPD propagierten Ziele ließen sich nicht mit dem Zweck der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau-Dora vereinbaren, erklärte der Sprecher.

Die Stadt Weimar als Versammlungsbehörde hatte zuvor das Gedenken an Thälmann nicht komplett verboten, es aber zur Auflage gemacht, dass es auf dem Buchenwaldplatz außerhalb der Gedenkstätte durchgeführt werden sollte. Dagegen ging die MLDP juristisch vor - ohne Erfolg.

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Unabhängig von der Gerichtsentscheidung ist für den Jahrestag seiner Ermordung am Sonntag das jährliche Gedenken an Ernst Thälmann im Krematorium des ehemaligen Konzentrationslagers geplant. Organisiert wird es laut Gedenkstätte vom Thüringer Verband der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VdN/BdA). dpa/nd

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