Viel Politik, viele Lügen

Vor zehn Jahren befahl Oberst Georg Klein den Angriff auf zwei Tanklaster bei Kundus

  • Philip Malzahn
  • Lesedauer: 3 Min.

Angeblich um einen Angriff auf eine Basis ausländischer Truppen zu verhindern, gab Oberst Klein in der Nacht vom 3. auf den 4. September 2009 den Befehl zum Angriff. Ziel waren zwei durch Taliban entwendete Tanklaster, die in einer Sandbank stecken geblieben waren. Nach vergeblichen Versuchen, die wertvolle Ware zu bergen, hatten die Taliban ihre Beute aufgegeben. Stattdessen schwärmte die einheimische Bevölkerung zu den beiden Tanklastern, um sich dort zu versorgen.

Deutsche Spezialkräfte der sogenannten Task Force 47 waren für die Suche nach den Transportfahrzeugen verantwortlich. Gegen Abend meldete ein Informant den Standort der beiden Tanklaster. Im Zuge des darauffolgenden Angriffs, der unter Führung des Obersts Klein durch US-amerikanische Flugzeuge ausgeführt wurde, starben mindestens 140 Zivilisten.

Zehn Jahre später kämpfen die Angehörigen der Opfer immer noch um Gerechtigkeit. Der Anwalt der Opfer von Kundus, Karim Popal, ist mit seinen Mandanten bislang in jeder Instanz vor einem deutschen Gericht gescheitert. 2016 entschied der Bundesgerichtshof, dass den Opfern des Bombenangriffs keine Entschädigung gewährt wird. Auch eine Strafanzeige gegen Oberst Klein wurde als unzulässig abgewiesen - mittlerweile liegt der Fall beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Dabei ist die Beweislage aus Sicht des Anwalts Popal eindeutig. Klein berief sich einzig und allein auf die Aussagen des Informanten als Beleg dafür, dass sich bei den Tanklastern keine Zivilisten befinden würden. Gesprächsprotokolle, die dem Anwalt aus anonymen Quellen der Bundeswehr zugespielt wurden, sollen weiter belegen, dass Oberst Klein damit gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen hat. Demnach wäre ein Angriff nur dann legitim gewesen, wenn nachweislich von der Menschenmenge eine Gefahr ausgegangen sei. Laut Karim Popal hatten sogar die amerikanischen Piloten, die die Bombardierung ausführten, ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Angriffs geäußert. Auf ihren Bordkameras, so hatten sie mitgeteilt, sei nicht eindeutig zu erkennen, ob es sich bei der Menschenmenge um Zivilisten oder Aufständische handelt. Einen in den Einsatzregeln der NATO vorgeschriebenen und von den Piloten vorgeschlagenen »Show of Force«, ein bedrohlicher Tiefflug über das Angriffsziel - als Warnung und zeitgleich als Möglichkeit für Zivilisten, sich zu entfernen - lehnte Oberst Klein ab.

Zehn Jahre später hat es seitens der Bundesregierung noch keine offizielle Entschuldigung gegeben - im Gegenteil. »Offenbar will die Bundesregierung die Erinnerung an die Bombardierung vergessen machen«, sagt Christine Buchholz. Die Bundestagsabgeordnete für die Fraktion DIE LINKE war 2009-2011 Mitglied im Kundus-Untersuchungsausschuss. »Das Ansehen der Bundeswehr war und ist der Bundesregierung wichtiger als die Wahrheit.« Georg Klein ist im Jahr 2019 weiter bei der Bundeswehr tätig - sogar als Brigadegeneral. Die Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft wegen Verdachts auf Kriegsverbrechen wurden bereits im April 2010 eingestellt.

Stattdessen wurden die Familien der Opfer mit einer freiwilligen Hilfeleistung von 5000 US-Dollar entschädigt. Dass die Bundesregierung versuchte, mit einer sogenannten Ex-gratia-Leistung, einer einmaligen, freiwilligen Zahlung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, die Wogen zu glätten, geht aus einer Kleinen Anfrage diverser Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE aus dem Jahr 2011 hervor. Dort steht: »Da es im vorliegenden Fall keine Ansprüche Einzelner aus Völkerrecht oder aus deutschem Amtshaftungsrecht gibt, war die Bundesrepublik Deutschland nicht zu einer Entschädigung verpflichtet«. Die Strategie, solche Zahlungen im Nachhinein als großzügige Geste darzustellen, ist nichts Besonderes. Doch für den Anwalt Karim Popal sowie für die Christine Buchholz geht es vor allem um die politische Anerkennung der Kundus-Luftangriffe. »Die Bundesregierung muss endlich ihrer Verantwortung gerecht werden. Der Angriff von Kundus muss als Kriegsverbrechen behandelt und die Angehörigen der Opfer müssen offiziell entschädigt werden.«

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