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Verfassung für wen?

Philip Malzahn über Pläne der Astana-Garantiemächte für ein Nachkriegssyrien

  • Philip Malzahn
  • Lesedauer: 1 Min.

Die Etablierung eines Verfassungskomitees durch die Astana-Garantiemächte Russland, Iran und die Türkei soll einen Dialog zwischen der Regierung in Damaskus und der »syrischen Opposition« ermöglichen und die rechtliche Grundlage für ein friedliches Syrien nach dem Krieg schaffen.

Doch unklar ist, welche Opposition gemeint ist. Über die zukünftigen Mitglieder ist so gut wie nichts bekannt, doch laut russischen Medien wurde bereits eine Liste mit 150 Mitgliedern erstellt. Dass unter ihnen viele sind, die einst friedlich gegen Assad demonstrierten, ist zweifelhaft. Die Türkei agiert als Sprecher islamistischer Milizen, die seit Jahren in ihren Gebieten die Bevölkerung terrorisieren. Die Kurden, die knapp ein Drittel des Landes beherrschen, sind gar nicht vertreten. Iran spricht von einer Verfassung »für alle«, dabei sind die pro-iranischen schiitischen Milizen in Syrien für ihre Brutalität bekannt. Im Übrigen hatte Assad bereits 2012 die Verfassung ändern lassen, um die damals aufkeimende Rebellion zu beschwichtigen. Er ließ das Mehrparteiensystem einführen - ein entschiedener Teil der Bevölkerung lehnte das als Täuschungsmanöver ab. Heute, sieben Jahre und eine halbe Millionen Tote später, ist der Krieg nicht vorbei, ein Sieg Assads scheint aber über kurz oder lang sicher. Ob die neue Verfassung auch jene befrieden wird, die sich seit 2011 für eine demokratische Reform einsetzen, ist unwahrscheinlich.

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