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Blinder Fleck Regelsatzhöhe
Alina Leimbach über die leeren Phrasen der SPD zu Hartz IV
»Wir lassen Hartz IV hinter uns« - wie viel von dieser Ankündigung der Ex-SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles geblieben ist, kann man derzeit beobachten: Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Hartz-IV-Regelsatzanpassung beschlossen. Um sagenhafte acht Euro für Alleinlebende auf 432 Euro und sieben Euro pro Person für Paare steigt die Grundsicherung. Eine echte Erhöhung ist das jedoch nicht. Denn es ist nur eine Anpassungen an gestiegene Verbraucherpreise und Löhne. Doch kritische Anmerkungen von führenden SPDlern blieben aus. Auch eine Debatte dazu im Bundestag wird es nicht geben, schließlich ist es eine einfache Verordnung.
Dabei gehört es zum wirklichen »Hartz-IV- hinter-sich- Lassen«, auch die Regelsatzhöhe anzugehen. 2014 attestierte das Bundesverfassungsgericht, dass die derzeitige Berechnung gerade noch so verfassungsgemäß sei. Mit der Höhe des Harz-IV-Satzes komme der Gesetzgeber »an die Grenze dessen, was zur Sicherung des Existenzminimums verfassungsrechtlich gefordert ist.« Zusatzkosten für die Gesundheit, die Haftpflichtversicherung und vieles weitere wird beispielsweise herausgerechnet. Sozialverbände fordern mindestens 150 Euro mehr, um die tatsächlichen Kosten abzudecken.
Während die SPD bei Themen, die ihr wichtiger zu sein scheinen - Grundrente oder mehr Klimaschutz - den Konflikt mit dem Koalitionspartner in Kauf nimmt, scheint die Partei an einer deutlichen Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze kein Interesse zu haben.
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