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- Reha-Urteil
System mit Reibungsverlusten
Ulrike Henning hofft nach dem Reha-Urteil auf mehr Patientenorientierung
Eine medizinische Rehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt soll entweder die Arbeitsfähigkeit wiederherstellen oder Pflegebedürftigkeit mindern bzw. ganz verhindern. Das zunächst einmal ganz unabhängig davon, welche persönlichen Ziele Rehabilitanden erreichen wollen: ganz allgemein fitter werden, wieder laufen lernen, mit Schmerzen umgehen.
Streit darum, was von den Kassen zu bezahlen ist, gibt es relativ häufig. Die Fälle liegen jedoch sehr verschieden. Einige Patienten brauchen zur besseren Genesung vor der Reha ein paar Ruhetage zu Hause. Andere kommen blutig in die Einrichtungen, haben starke Schmerzen und sollten vielleicht länger in klinischer Betreuung sein.
Das aktuelle Urteil des Bundessozialgerichtes hat zumindest in einem schweren Fall für das Patientenwohl votiert: Für zehn Tage einen Pflegeplatz mit Beatmung zu organisieren ist eine Herausforderung. Gut, dass die Klinik übernommen hat. Das Urteil signalisiert, dass immer wieder gerade an den Schnittstellen der verschiedenen Bereiche des Gesundheitssystems Patienten schnell allein gelassen werden, sicher nicht zu ihrem Vorteil. Und dass das unübersichtliche System zu wenig auf die Patienten selbst orientiert ist, sondern zuerst auf die eigenen, oft bürokratischen Limitationen.
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