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Wer die Nationalität von Tätern nennen will, riskiert neue Opfer
Lou Zucker über den Vorschlag auf der Innenministerkonferenz, die Nationalität von Tatverdächtigen zu veröffentlichen
Die Nationalität eines Täters in Polizeimeldungen zu nennen, tut in der Regel so viel zur Sache wie seine Augenfarbe oder Schuhgröße. Für die Fälle, in denen diese Information doch mal für das Verständnis wichtig ist, gibt es bereits Ausnahmeregelungen, sowohl im Pressekodex als auch im Erlass für die Öffentlichkeitsarbeit der Polizei in Nordrhein-Westfalen.
Der NRW-Innenminister Herbert Reul will diesen Erlass schon lange ändern, bei der am Mittwoch beginnenden Innenministerkonferenz will er auch die anderen Bundesländer davon überzeugen. Seine Begründung in der »Welt«: »Wir dürfen die Probleme nicht länger totschweigen.«
Recht hat er. Man könnte zum Beispiel die Nationalität, Hautfarbe oder Religionszugehörigkeit von Betroffenen »verdachtsunabhängiger Polizeikontrollen« dokumentieren. Man könnte die menschenverachtenden Zustände in Flüchtlingsunterkünften thematisieren, die die psychische Gesundheit ihrer Bewohner*innen belasten, oder die Hürden für eine Arbeitserlaubnis, die Menschen in die Kriminalität treiben.
Was man nicht kann, ist, so wie Reul davon ausgehen, dass es »Rechtspopulisten den Wind aus den Segeln nehmen« würde, wenn man die Nationalität von Tatverdächtigen nennt. Man setzt damit im Zweifelsfall die Unversehrtheit von Unbeteiligten aufs Spiel. Chemnitz ist nur ein Beispiel dafür.
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