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Unruhe vor dem Prozess gegen Liebig34

Innensenat stellt Vorgehen der Polizei bei zuletzt abgebrochener Verhandlung als rechtmäßig dar

  • Claudia Krieg
  • Lesedauer: 3 Min.

Es bleibt unruhig im Vorfeld des Räumungsprozesses gegen die Liebig34, der nach zwei Verschiebungen aktuell für den 30. Januar angesetzt ist. Am Montag erhielt nicht nur der Giebel des Hauses an der Ecke Liebigstraße/ Rigaer Straße eine neue Wandbemalung. Bei den LINKEN-Politiker*innen Anne Helm und Niklas Schrader traf zuvor auch eine Antwort der Senatsverwaltung für Inneres unter Senator Andreas Geisel (SPD) auf eine Schriftliche Anfrage der beiden Abgeordneten zum Polizeieinsatz beim Prozess am 15. November 2019 ein, die »nd« vorliegt.

Dort hatten neben 28 weiteren Personen auch zwei Journalistinnen eine Anzeige wegen Widerstands und Hausfriedensbruchs erhalten, darunter auch eine Redakteurin des »nd«. Beide hatten sich im Vorfeld als Pressevertreterinnen ausgewiesen. In der Antwort der Senatsverwaltung heißt es dazu, dass sich die polizeilichen Maßnahmen ausschließlich gegen die Personen richteten, die sich »nicht freiwillig aus dem Sitzungssaal entfernten und sich den polizeilichen Maßnahmen widersetzten.«

»Ich war als Journalistin vor Ort und durfte als solche auch nach Ausschluss der Öffentlichkeit im Sitzungssaal verbleiben, um über den Prozess zu berichten«, erzählt nd-Reporterin Marie Frank. »Ich habe mich in keinem Moment den polizeilichen Maßnahmen widersetzt. Trotzdem habe ich eine Anzeige bekommen.«

Bei dem Prozess ging es um die Räumung des anarcha-queer-feministischen Hausprojekts in der Liebigstraße 34. Bereits im Vorfeld nahm die Polizei vor dem Gerichtsgebäude zwei Vertreter*innen der Liebig34 fest. In einem sehr kleinen Gerichtssaal begann die Verhandlung schließlich mit großer Verspätung - um direkt wieder ausgesetzt zu werden: Erst brach eine junge Frau im Zuschauerraum zusammen, dann störten einige der Unterstützer*innen der Liebig34 die Verhandlung. Der Richter warf daraufhin alle bis auf die Prozessteilnehmer*innen und die Presse aus dem Saal, der Prozess wurde abgebrochen und verlegt.

Als die beiden Pressevertreterinnen im Anschluss das Gebäude verlassen wollten, wurden sie von der Polizei daran gehindert. Laut Frank wurden die Personalien aller als weiblich definierten Personen von der Polizei aufgenommen, weil nicht ausgeschlossen werden könne, dass sie an der Störung beteiligt waren - auch die der Journalistinnen. »Ich habe noch mitbekommen, dass einem Fotografen gesagt wurde, dass er gehen darf, weil er als Mann ja offensichtlich nicht an der Störung beteiligt war, während ich dableiben musste«, erinnert sich Frank.

Die Senatsverwaltung für Inneres stellt dies anders dar: »Eine polizeiliche Unterscheidung der Tatverdächtigen nach männlichen, weiblichen und diversen Personen erfolgte nicht«, heißt es in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage. Demnach habe auch keine der 30 betroffenen Personen gegen die polizeilichen Maßnahmen Widerspruch eingelegt: »Ich habe gesehen, dass mindestens eine Person mündlich Widerspruch eingelegt hat«, sagt hingegen Frank.

Niklas Schrader zeigt sich angesichts der Schilderungen der »nd«-Reporterin von der Antwort aus der Innenverwaltung irritiert: »Ich finde das Vorgehen der Polizei unverständlich. Aufgrund der widersprüchlichen Aussagen wünsche ich mir, dass der Innensenat hier dringend noch einmal seine Aufklärungsbemühungen intensiviert.« Generell, so Schrader, brauche es mehr Deeskalation bei solch aufgeladenen Prozessen wie dem zur Liebig34. »Bei der Potse hat das ja auch geklappt«, so Schrader.

Auch im Friedrichshainer Nordkiez wäre eine Deeskalation angebracht, findet der Innenpolitiker. Etwa indem der Vermieter Gijora Padovicz »den Vertrag der Liebig34 verlängern würde, die ihre Pacht ja immer pünktlich gezahlt hat«, schlägt Schrader vor. Da dessen Anwälte eine gütliche Einigung bisher jedoch ausgeschlagen haben und auch die Verhandlungen des Bezirks mit dem umstrittenen Vermieter gescheitert sind, ist damit jedoch eher nicht zu rechnen.

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