Kollektiver Griff in die Staatskasse

Der erste Cum-Ex-Prozess endete mit milden Bewährungsstrafen für zwei Angeklagte

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.

Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar. Im bundesweit ersten Strafprozess um fragwürdige Aktiendeals hat das Bonner Landgericht die Angeklagten am späten Mittwochnachmittag verurteilt. Die Mehrfacherstattung von Steuern ist demnach als Straftat zu werten. Die zwei angeklagten Ak᠆tienhändler aus Großbritannien wurden wegen Steuerhinterziehung in zehn Fällen sowie der Beihilfe zur Steuerhinterziehung in einem weiteren Fall zu der Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde vom Gericht zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil entspricht den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Außerdem müssen Steuerschulden von rund 14 Millionen Euro zurückgezahlt werden.

Schon die Anträge der Staatsanwaltschaft waren von Prozessbeobachtern aber als »überraschend milde« eingeschätzt worden. »Nur Bewährungsstrafen für Cum-Ex-Trader«, twitterte Gerhard Schick, der einst für die Grünen im Cum-Ex-Untersuchungsausschuss im Bundestag saß und jetzt für »Bürgerbewegung Finanzwende« arbeitet.

»Man kann nicht einzelne als Sündenbock hinstellen und stellvertretend für andere bestrafen«, erläuterte dagegen Anklägerin Anne Brorhilker ihren Antrag. Die 42 und 38 Jahre alten Angeklagten Martin S. und Nicholas D. seien lediglich zwei unter Hunderten Akteuren. Strafmindernd dürfte gewirkt haben, dass sie umfänglich aussagten und quasi als Kronzeugen firmierten.

Bei Cum-Ex-Geschäften handelten Aktienhändler rund um den Dividendenstichtag Aktien mit (»cum«) und ohne (»ex«) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Letztlich blieb dem Fiskus verborgen, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten dennoch mehrere Milliarden Euro Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Gerichte hatten die Geschäfte bereits als steuerrechtlich unzulässig eingestuft. Die Frage, ob sie auch strafbar sind, war jedoch noch nicht gerichtlich geklärt worden.

Die Deals seien »ein kollektiver Griff in die Staatskasse«, sagte der Vorsitzende Richter Roland Zickler. In diesem Zusammenhang sollen die Angeklagten mit weiteren gesondert verfolgten Personen von 2006 bis 2011 zunächst im Rahmen ihrer Tätigkeit für die Hypovereinsbank (Unicredit) Straftaten begangen haben.

Über den monatelangen Prozess warf am Ende das Coronavirus seinen Schatten. Faktisch wurde der Pilotprozess nach zwei Dutzend Verhandlungstagen vorzeitig abgebrochen, um eine ältere Schöffin zu schützen. Inoffiziell ging es wohl auch um das Risiko, der Prozess könnte gänzlich scheitern, wenn ein Akteur positiv auf das Virus getestet wird.

Fünf der an den Deals beteiligten Banken saßen quasi mit auf der Anklagebank. Die Geldhäuser weisen allerdings die Vorwürfe zurück. »Teils mit formaljuristischen Argumenten«, berichtete das »Handelsblatt«. Wegen Corona wurde nun ebenfalls die Vermögensabschöpfung von vier der fünf Banken vertagt. Nutznießer sind zunächst die französische Société Générale, eine Investmentgesellschaft der Bank of New York, die Hanseatische Investmentgesellschaft und Warburg Invest.

Das Ende vom Anfang - »Cum-Ex«-Showdown
Steuerbetrug war schon lange strafbar und nun ist es auch die gezielte Ausnutzung einer Gesetzeslücke

Insgesamt ging es in dem Prozess um einen Schaden von 400 Millionen Euro. Diese Summe könnte das Gericht von den Banken einziehen. Lediglich die hamburgische Privatbank M.M. Warburg, die an den Cum-Ex-Tricks beteiligt war, muss nun 176 Millionen Euro Steuerschulden zahlen.

Der Fall spielte eine Rolle sogar im Hamburger Bürgerschaftswahlkampf. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte sich in seiner Zeit als Bürgermeister heimlich mit Managern der Bank getroffen. Auch deshalb will der Finanzausschuss des Bundestages ihn auf seiner nächsten Sitzung hinter verschlossenen Türen befragen.

»Die Justiz braucht volle politische Rückendeckung«, fordert Fabio De Masi, stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion im Bundestag. Hunderte Ermittlungsverfahren sind weit fortgeschritten. Erst im Februar durchsuchten Beamte eine Niederlassung der niederländischen Großbank ABN Amro in Frankfurt a Main.

Die Bundesregierung plant mittlerweile eine Reform des Erstattungsverfahrens der Kapitalertragsteuer. Durch IT-gestützte Verfahren sollen künftig Anträge, auch zu Mehrwertsteuern, vom Fiskus besser überprüft werden. Experten fordern zudem eine bessere Zusammenarbeit der Finanzaufsicht Bafin mit der Spezialeinheit gegen Steuerbetrug und eine personelle Aufstockung. Diese Reform scheint aber ins Stocken geraten zu sein.

Nach dem Urteil im ersten Cum-Ex-Strafprozess wird die Warburg-Bank wohl Revision einlegen. Es gelte als sicher, dass das geschehen werde, sagte ein Sprecher am Donnerstag. Damit würde der Fall direkt vor dem Bundesgerichtshof enden.

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