Gebremste Ermächtigung

Ulrike Henning über die unvollständige Rettung parlamentarischer Rechte

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 1 Min.

Der Bundestag muss entscheiden, ob eine Epidemie in Deutschland ansteht oder eben nicht. Dieser Grundsatz wurde trotz rasanter Krisengesetzgebung gerettet. Gesundheitsminister Spahn, womöglich im Rausch neuer exekutiver Möglichkeiten, hatte diese Entscheidung ursprünglich seiner Funktion zugeordnet. Oppositionsparteien, darunter Grüne und Linke, versuchten, dies in den Vorverhandlungen zum Gesetz auszuschließen - mit Erfolg. Der Bundestag muss diese Notlage feststellen, die Bundesregierung darf das nicht allein. Die jetzige Entscheidung gilt nur für die aktuelle Situation und ist befristet bis April 2021, so auch die Forderung von Linke-Abgeordneten.

Dennoch bleiben dem Gesundheitsminister in einem Epidemiefall wie dem jetzigen genug Möglichkeiten: Er kann Meldepflichten an der Grenze anordnen, Vorgaben zu Versorgung mit Medikamenten und Schutzausrüstung machen, Vorkehrungen für Krankenhäuser und Apotheken treffen. Das klingt einerseits sinnvoll und entspricht der Notlage. Andererseits ist hier Augenmaß gefordert und eine ständige Rückkopplung mit den Akteuren. Die Bindung von Verwaltungshandeln an parlamentarisch beschlossene Gesetze, die Aufrechterhaltung föderaler Prinzipien - das sind hohe Güter. Spätestens in einem Jahr muss nachgefragt werden, ob die Aufweichung der Rechtsordnung in Zeiten »besonderer Lösungen« nicht überzogen wurde.

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