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Eine Datenbank ist kein Mundschutz
Eine kurzzeitige Erkrankung in eine Polizei-Datenbank aufzunehmen, verfehlt den Schutzzweck
In Baden-Württemberg geben einzelne Landkreise nun ihre Datenbanken über Corona-Infizierte an die Polizei weiter. Das diene dem Schutz der Polizist*innen, denen nicht ausreichend Schutzkleidung zur Verfügung stehe, begründete das dortige Landesinnenministerium das Vorgehen.
Rechtlich ist die Maßnahme kaum zu beanstanden. Schon seit Jahren pflegt die Polizei Datenbanken, die Erkrankungen wie HIV oder Hepatitis erfassen. Es mag begründbar sein, langfristige oder hochansteckende Krankheiten zu erfassen, wenn Personen in der Vergangenheit gewalttätig waren und durch ihr Verhalten andere Menschen gefährdeten.
Fehlende Schutzkleidung: Datenbankeintrag soll nun Polizisten schützen
Vorgeblich zum Selbstschutz nutzen Polizeidienststellen in Baden-Württemberg Datensammlungen über Corona-Infizierte
Doch beim Coronavirus geht diese Maßnahme zu weit. Die Corona-Diagnose funktioniert aktuell nicht flächendeckend. Menschen übertragen schon lange vor einer offiziellen Meldung beim Gesundheitsamt das Coronavirus und werden erst bei eindeutigen Symptomen überhaupt getestet. Erschwerend kommt noch hinzu, dass die Datenbankeinträge länger aktiv bleiben werden als nötig, denn die Labore arbeiten derzeit mit den Tests auf Neuinfektionen an ihren Kapazitätsgrenzen.
Will man also Polizist*innen schützen, müssen Beamte momentan bei jedem Kontakt davon ausgehen, es mit Überträger*innen zu tun zu haben. Eine schlecht gepflegte Datenbank bietet keinen Schutz.
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