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Laschet lenkt bei Epidemiegesetz ein
Vorhaben der nordrhein-westfälische Landesregierung waren laut Experten teilweise verfassungswidrig
Die schwarz-gelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat ein umfassendes Gesetz zur Anpassung an die Coronakrise vorgelegt. Das Gesetz mit dem sperrigen Namen »Gesetz zur konsequenten und solidarischen Bewältigung der Covid-19-Pandemie in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung des Landesrechts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Pandemie« enthält viele Punkte, die in der Landespolitik auf eine breite Mehrheit stoßen werden. So sollen Behörden in der Krisenzeit damit vorliebnehmen, eingescannte Dokumente zu erhalten und nicht auf die Originale bestehen Universitäten sollen ihre Prüfungsordnungen flexibel handhaben. An Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen können Abschlussprüfungen ausfallen, ohne dass für Schüler Nachteile entstehen. Sitzenbleiben würde in diesem Schuljahr in Nordrhein-Westfalen auch niemand.
Für größere Kontroversen sorgte allerdings ein Absatz, der direkt mit der Coronakrise zusammenhängt. Die Landesregierung will Behörden dazu ermächtigen, Personen, die über eine Ausbildung in der Pflege, in einem medizinischen Beruf oder im Rettungsdienst verfügen, zur »Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen an Einrichtungen der medizinischen oder pflegerischen Versorgung« zu verpflichten. Das soll möglich sein, sobald die Landesregierung eine »epidemische Lage« festgestellt hat. Kommunen, Hilfsorganisationen und Arbeitgeber müssten Personal und dessen Ausbildungsstand an die zuständigen Behörden melden. Mit dem Vorhaben geht ein massiver Eingriff in Grundrechte für die Personen einher, die vom Land zwangsverpflichtet werden. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person werden per Anordnung eingeschränkt. Juristische Widersprüche sollen keine aufschiebende Wirkung haben.
Gegen dieses Vorhaben wurde schnell Kritik erhoben. Die nordrhein-westfälische DGB-Vorsitzende Anja Weber hat ausdrücklich keine Einwände dagegen, dass »qualifiziertes Personal im Extremfall zur Verfügung stehen« müsse, sondern kritisierte »massiv die Rigorosität und den Umfang, mit der hier Grundrechte und Arbeitnehmerrechte außer Kraft gesetzt werden« sollen. Eine Zwangsverpflichtung sei »nicht zielführend«, stattdessen sollten Anreize geschaffen werden.
Oliver Funken vom Hausärzteverband Nordrhein sprach gegenüber dem WDR davon, dass die Ärzte es »hinkriegen« würden, sich freiwillig zu melden, und ein solches Gesetz nicht benötigten. Auch mehrere Verfassungsrechtler äußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes. Der emeritierte Rechtsprofessor Christoph Degenhart nannte den Entwurf in der »Rheinischen Post« überzogen: »Er beinhaltet ein viel zu weitreichendes Ermessen und erinnert damit an die Notstandsgesetzgebung für den Spannungs- oder den Verteidigungsfall.« Die oppositionellen Grünen und Sozialdemokraten im Landtag kritisierten das Vorhaben der Landesregierung ebenfalls scharf und mahnten die Koalition, ein geordnetes parlamentarisches Verfahren durchzuführen und das Gesetz nicht, wie zunächst geplant, am Mittwoch durchzuboxen.
Diese Rufe sind offenbar gehört worden. Am Dienstag verständigten sich die Regierungsparteien unter Führung von Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) mit SPD und Grünen auf ein neues Verfahren. Das Gesetz soll nun erst am Donnerstag nächster Woche verabschiedet werden. Vorher wird darüber in den zuständigen Ausschüssen beraten. Auch Sachverständige sollen die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Monika Düker, sprach von einer »deutlichen Aussprache« mit den Regierungsfraktionen. Nun gebe es das Ziel, »gemeinsame Änderungsanträge« zu formulieren und eine »einvernehmliche Lösung« zu finden. Wieso das Gesetz so formuliert wurde, darüber möchte Düker nicht spekulieren. Es sei nicht die Zeit für die »klassischen Schlagabtausche« zwischen Regierung und Opposition.
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